Sofern der kostenpflichtige Begleitservice für alleinreisende Kinder hinzugebucht wurde (für Kinder von 5 bis einschließlich 11 Jahren verpflichtend), muss vor Reiseantritt für jedes Kind das Formular für alleinreisende Kinder vollständig ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Die darauf angegebene Begleitperson übergibt am Startflughafen das Kind an die verantwortliche Person am Flughafen, die es bis zum Flugzeug begleitet und dort an die Bordcrew übergibt. Am Zielflughafen holt eine verantwortliche Person das Kind im Flugzeug ab und begleitet es, bis es in die Obhut der angegebenen Empfangsperson übergeben werden kann.
Abgebende und abholende Person müssen auf dem Formular angegeben sein und sich durch einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
